Mit dem Handwerkerbonus können Sie eine Förderung für Arbeiten rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich bekommen (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Mit dem Handwerkerbonus können Sie 20 % der Arbeitskosten zurückbekommen – bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € für 2024, 1.500 € für 2025.

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab dem 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025. Er kann ab dem 15. Juni 2024 beantragt werden.

Gefördert werden Kosten für die Arbeitsleistung von Handwerkern, darunter fallen auch Malerarbeiten und Erneuerungen von Fassaden und Wandtapeten.

So beantragen Sie den Handwerkbonus

Förderungsansuchen können Sie bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle online beantragen. Dazu ist ein ID Austria Zugang notwendig.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Beispiel

Eine Familie (vier Personen in der Wohneinheit hauptgemeldet) lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 € an. Die Mutter beantragt den Handwerkerbonus, der in Höhe von 2.000 € für das Kalenderjahr 2024 gewährt wird. Damit ist der maximale Förderrahmen 2024 für die Wohneinheit erreicht.

Quelle: „Beispielfall 5“ – https://handwerkerbonus.gv.at/

Informationen zum Handwerkerbonus

Aktuelle Informationen zum Handwerkerbonus 2024/2025 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Buchhaltungsagentur des Bundes.

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